Der Kinderreisepass ist seit dem 01. Januar 2024 abgeschafft

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wurde der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft.

Es werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben davon unberührt und können weiterverwendet werden. 

Kinder benötigen ab der Geburt für Reisen ins Ausland ein eigenens Ausweisdokument. Alternativen für den Kinderreisepass sind, je nach Reiseverhalten, der Personalausweis sowie der elektronische Reisepass. Beide haben für Personen unter 24 Jahren ein Gültigkeit von 6 Jahren.

Weiter Infomationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern und für Heimatschutz:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.ht