Sterbefall – Anzeige und Beurkundung

Neuerungen zum 01.11.2022 bezüglich inländischer Personenstandsurkunden
Die bisher bestehende Verpflichtung zur Vorlage von Nachweisen wurde bezüglich inländischer Personenstandsurkunden aufgehoben. Künftig kann das Standesamt Daten zu inländischen Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen bei anderen inländischen Standesämtern abrufen.  Die Vorlage von vorhandenen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden ist jedoch weiterhin möglich. 
Wir empfehlen dringend, vorhandene Urkunden weiterhin vorzulegen, da das Abrufverfahren unter Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen kann (z.B. bei Beteiligung eines Standesamtes in einer Großstadt). Die Beurkundung des Sterbefalls muss in der Zwischenzeit zurückgestellt werden. Ausländische Personenstandsurkunden sind weiterhin im Original mit einer entsprechenden Übersetzung vorzulegen.

Eintragung der Religionszugehörigkeit
Künftig wird die Religionszugehörigkeit nicht mehr in die Personenstandsurkunden aufgenommen. Bislang konnte auf Wunsch des Anzeigenden die rechtliche Zugehörigkeit des Verstorbenen zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, im Sterberegister beurkundet werden. Diese Möglichkeit entfällt zum 01. November 2022. 

Sterbefall im Gemeindegebiet Kissing
Das Standesamt Kissing beurkundet den Tod eines Menschen, wenn die Person in Kissing verstorben ist.

Sterbefall im Ausland
Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, so kann der Sterbefall auf Antrag beim Standesamt Kissing nachbeurkundet werden, wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Kissing hatte. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. 

Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen. War der Verstorbene nicht im Bundesgebiet wohnhaft, ergibt sich die Zuständigkeit aus dem Wohnsitz eines Antragsberechtigten.

Fristen/Dauer

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Die Beurkundung eines Sterbefalles mit Erstellung von beantragten Sterbeurkunden erfolgt im Regelfall innerhalb eines Zeitraumes von

5 bis 10 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen beim Standesamt.

Bitte sehen Sie von Nachfragen über den aktuellen Bearbeitungsstand ab.

Wichtige Hinweise

Die Beurkundung eines Sterbefalles erfolgt erst, wenn alle zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen dem Standesamt vorliegen.

Anzeige durch Personen (zum Beispiel häuslicher Sterbefall)

Zur Anzeige sind verpflichtet

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, oder
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder
  3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, das heißt, die Leiche selbst gesehen hat.

Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.

Wenn Sie mit der Abwicklung eines Sterbefalles einen bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt haben, so kann die Anzeige auch schriftlich durch den Bestatter vorgenommen werden.

Sterbefall in einem Alten- und Pflegeheim zur Vollzeitpflege oder einer sonstigen Einrichtung
Anzeigepflichtig gegenüber dem Standesamt ist der Träger der jeweiligen Einrichtung.

Sterbefall bei Unfall und sonstigem, nicht natürlichen oder nicht aufgeklärten Tod
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt durch die ermittelnde Dienststelle der Bayerischen Landespolizei.

Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
Im Regelfall beauftragen Sie einen Bestatter Ihrer Wahl, der für Sie die Abwicklung des Sterbefalles übernimmt. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen. Den Umfang der Dienstleistungen des Bestatters bestimmen Sie als Auftraggeber.

Dazu gehören auch die erforderlichen Behördengänge, die Abmeldung der Krankenkasse, sowie die gesetzliche Rentenversicherung und Pensionskasse.

Wenn Sie die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt vornehmen wollen, benötigen Sie dazu die erforderlichen Unterlagen. Zusätzlich fragen wir Sie zu Auskünften über Abkömmlinge des Verstorbenen, das Vorhandensein einer Verfügung von Todes wegen, sowie Auskünfte zu Land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen, Konten und Kapitalanlagen soweit Sie hierüber Kenntnis besitzen. Die Angaben dienen zur Übermittlung an das zentrale Testamentsregister und das Finanzamt. Ebenfalls bitten wir Sie um Mitteilung, ob der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes unter Betreuung stand oder zum Vormund bestellt war.

Hinweis für Bestattungsunternehmen
Zur Anzeige eines Sterbefalls im Gemeindegebiet oder für ergänzende Angaben zu einer dem Standesamt bereits vorliegenden Sterbefallanzeige können Sie die unter "Formulare" bereitgestellten Dokumente verwenden.

Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen müssen dem Standesamt bei Anzeige eines Sterbefalles vollständig vorgelegt werden. Bei erstmaliger Anzeige eines Sterbefalles beim Standesamt Kissing benötigen wir von Ihnen einen Nachweis über Ihre Eintragung bei einer Handwerkskammer oder in das Handelsregister einer Industrie- und Handelskammer. 

Den erforderlichen Leichenpass zur Überführung eines Verstorbenen in das Ausland erhalten Sie ebenfalls von den Mitarbeitern des Standesamts, in Ihrer Funktion als Friedhofsamt.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Feuerbestattung erhalten Sie bei der Polizeiinspektion Friedberg.

Wissenswertes für die Zeit nach der Bestattung

Bitte vergessen Sie nicht, dass auch nach der Bestattung eines Verstorbenen Behördengänge und die Erledigung von einigen Formalitäten unerlässlich sind. Einige Stichpunkte haben wir hier für Sie aufgelistet:

  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung / Pensionskasse
  • Arbeitgeber
  • Vermieter
  • Bank
  • Lastschriften
  • Daueraufträge
  • Einzugsermächtigungen
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Reisepass
  • Führerschein
  • Telefonanbieter
  • Zulassung von Fahrzeugen
  • Versicherungen
  • Briefkastenbeschriftung
  • Energieversorger
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte
  • Steuern und Abgaben als Hauseigentümer
  • Vereine, Mitgliedschaften
  • Zeitschriften, Zeitungen
  • Abonnements

Merkblatt zu den erforderlichen Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles

Gebühren

Sterbefall im Inland
Für die Beurkundung eines Sterbefalles fallen keine Gebühren an. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 12,- Euro. Sie ist bei der Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt als Vorkasse zu entrichten.

Für die Abmeldung bei der Krankenkasse und der gesetzlichen Rentenversicherung wird je eine gebührenfreie Urkunde ausgestellt.

Sterbeurkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister können Sie auch nach Beurkundung des Sterbefalles zu einem späteren Zeitpunkt erhalten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sterbefall im Ausland – Nachbeurkundung
Die Grundgebühr für eine Nachbeurkundung beträgt 50,- Euro, zuzüglich weiterer anfallender Gebühren für erforderliche Amtshandlungen und zu erstellende Sterbeurkunden/beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister.

FAQ - Sterbefall

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Sterbefall

FAQ - Sterbefall

Wann kann ein Termin für die Bestattung vereinbart werden?
Ein Termin für die Bestattung soll erst vereinbart werden, wenn dem beauftragten Bestattungsunternehmen die Todesbescheinigung mit der Zurückstellung nach § 7 Personenstandsverordnung (PStV) vorliegt.

Wo müssen der nicht-vertrauliche und vertrauliche Teil der Todesbescheinigung abgegeben werden?
Seit 01. Januar 2022 müssen der nicht-vertrauliche Teil der Todesbescheinigung (Blatt 1 und 2) sowie der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung von den Bestattungsunternehmen persönliche und zusammen mit den übrigen Dokumenten (Sterbefallanzeige, urkundliche Nachweise) beim Standesamt eingereicht werden. Eine Terminvereinbarung ist dazu nicht erforderlich. Der zum Verbleib  bei der Leiche vorgesehene Teil (Blatt 2 des nicht-vertraulichen Teils) wird unmittelbar mit einem Vermerk über die Zurückstellung der Beurkundung versehen und zurückgegeben.

Bitte beachten Sie, dass für die Zurückstellung mindestens die Identität der verstorbenen Person und deren letzten Wohnsitz nachzuweisen ist.

Wie viele gebührenfreie Urkunden erhalte ich für den Sterbefall?Wenn die verstorbene Person ledig oder geschieden war, werden zwei gebührenfreie Urkunden zur Verfügung gestellt.

War die verstorbene Person verheiratet oder verwitwet, erhalten Sie drei gebührenfreie Urkunden.

Wo erhalte ich eine Apostille auf die Sterbeurkunde?
Eine Apostille (Überbeglaubigung) wird für Urkunden des Standesamtes Kissing durch die Regierung von Schwaben ausgestellt. Die zuständige Stelle befindet sich in der Fronhofstraße 10, 86152 Augsburg.

Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation

Der Leichnam soll ins Ausland überführt werden. Wo erhalte ich einen Leichenpass?
Der Leichenpass erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern im Standesamt, in ihrer Funktion als Friedhofsamt. 

Der Leichnam soll ins Ausland überführt werden. Wie erhalte ich eine Zurückstellung der Todesbescheinigung?
Vom Standesamt kann eine Bescheinigung über die Zurückstellung des Sterbefalls (§7 PStV, Personenstandsverordnung) ausgestellt werden. Die Gebühr für diese Bescheinigung beträgt 12,- Euro. Mit der Bescheinigung wird auch die zurückgestellte Todesbescheinigung im Original ausgehändigt. 

Für die Zurückstellung des Sterbefalles sind mindestens vorzulegen:

  • der Reisepass der verstorbenen Person
  • ein Nachweis zum Hauptwohnsitz der verstorbenen Person, ggf. mit Übersetzung

Wann erhalte ich die beantragten Sterbeurkunden?
Die Beurkundung des Sterbefalls kann erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Urkunden und Nachweise vorgelegt wurden. Die Sterbeurkunden werden nach Zahlungseingang vom beauftragten Bestattungsinstitut an das Bestattungsinstitut zugesandt. Bitte wenden Sie sich daher zunächst an den von Ihnen beauftragten Bestatter.

Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Standesamtswesen
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-562
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: standesamt@kissing.de

telefonische Erreichbarkeit: 
Montag - Freitag 
07:15 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Terminvereinbarung keine Beratung, sondern lediglich die Annahme von Unterlagen, erfolgen kann. Wir empfehlen Ihnen daher, vorher zwingend einen Termin zu vereinbaren.