Die neue Grundsteuer ab 01.01.2025

Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 machte eine Reform die Neuberechnung der Grundsteuer notwendig.

Am 23. November 2021 hat der Bayerische Landtag hierzu das Bayerische Grundsteuer-gesetz beschlossen. Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.

Somit mussten die Finanzbehörden des Freistaates Bayern aufgrund der Reform auf den Stichtag 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) die Grundsteueräquivalenz-beträge für Grundstücke sowie den Grundsteuerwert für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu feststellen sowie den Grundsteuermessbetrag festsetzen.

Anhand dieser Grundlagen, sowie dem unveränderten Hebesatz (Grundsteuer A 400 % und Grundsteuer B 400 %) berechnet die Gemeinde Kissing die Grundsteuer.

Mit den Grundsteuerbescheiden vom 22.01.2025 setzt die Gemeinde Kissing die neue Grundsteuerreform um.

Für die meisten Objekte sind in der Zwischenzeit schon die neuen Grundsteuer-Messbescheide vom Finanzamt ergangen. Da diese die ausschließliche Berechnungsgrundlage für die Grundsteuerbescheide der Gemeinden darstellen, wenden Sie sich bitte bei fehlenden Grundsteuermessbescheiden sowie Rückfragen hierzu schriftlich an das zuständige Finanzamt. 

FAQ´s

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum/Grundbesitz. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

Wieso wurde die Grundsteuer neu berechnet?

Die bisherigen Berechnungen beruhen auf veralteten Werten von 1964, was zu ungerechter Besteuerung geführt hat. Deshalb darf ab dem Jahr 2025 die bisherige Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Diese Frist wurde vom Bundesverfassungsgericht gesetzt.

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer nach dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz ist die Fläche von Grundstücken und Gebäuden anstelle wie bisher, der Verkehrswert. Die vom Finanzamt festgelegten Grundsteuermessbeträge können daher niedriger oder höher ausfallen, als nach bisherigem Recht. Die Angaben zur Berechnung wurden von den Eigentümern selbst oder deren Steuerberatern angegeben.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Berechnungsformel: 

Grundsteuermessbetrag

X

Hebesatz

=

Grundsteuer

Beispiel:

87,13 €

X

400 %

=

348,52 €

Die Grundsteuererklärung wurde abgegeben, aber ich habe noch keinen Messbescheid erhalten bzw. es wurden Fehler in meinem Messbescheid gefunden.

Setzen Sie sich mit dem zuständigen Finanzamt Augsburg-Land in Verbindung und erkundigen Sie sich, ob die Erklärung eingegangen ist und noch ergänzende Unterlagen benötigt werden.

Was kann ich tun, wenn ich den neuen Betrag für zu hoch oder zu niedrig halte?

Der Ansprechpartner in diesem Fall ist das Finanzamt Augsburg-Land:

Kontakt:          
Finanzamt Augsburg-Land
Sieglindenstraße 19
86152 Augsburg                                
Tel. 0821/50602

Kontaktformular

Wann erhalte ich meinen neuen Grundsteuerbescheid? 

Die Bescheide werden aktuell mit Bescheiddatum 22.01.2025 von der Gemeinde Kissing verschickt sofern ein Messbescheid vom Finanzamt vorliegt.

Der Grundsteuerbescheid von der Gemeinde ist fehlerhaft?

Aufgrund der Datenmasse können wir fehlerhafte Grundsteuerbescheide sowie Adressdaten nicht ausschließen.

Sollten Sie hiervon betroffen sein, teilen Sie uns Fehler sowie Änderungen unter Angabe Ihrer PK-Nr. (Personenkontonummer) bitte schriftlich postalisch oder per E-Mail an steuern@kissing.de mit.

Ich habe das Objekt veräußert, was ändert sich nun und ab wann?

Da die Grundsteuer eine Jahressteuer ist, ist derjenige Schuldner, dem das Objekt zum 01.01. des Kalenderjahres zugerechnet ist. Sollten Sie zum 01.01.2025 nicht mehr Eigentümer sein, aber einen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Kissing erhalten haben, melden Sie sich beim Finanzamt. In diesem Fall wurde ggf. das Objekt noch nicht dem Käufer zugerechnet.

Kontakt
Gemeinde Kissing
Finanzverwaltung
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-226
Fax: 08233/7907-225
E-Mail: steuern@kissing.de