Waffenrecht

Für den Erwerb und den Besitz sog. „scharfer“ Waffen (Revolver, Pistolen und Langwaffen) ist eine Erlaubnis notwendig, ebenso für Soft-Air-Waffen und Spielzeugwaffen, die kein F-Zeichen besitzen oder getreue Nachbildungen erlaubnispflichtiger (scharfer) Schusswaffen sind. Die Erlaubnis wird in Form einer Waffenbesitzkarte vom Ordnungs- und Gewerbeamt erteilt. Für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte müssen Bedürfnis und Sachkunde nachgewiesen werden. Sportschützen müssen eine Bestätigung Ihres Verbands vorlegen, dass sie seit mindestens 12 Monaten regelmäßig an Schießübungen in einem Verein teilgenommen haben.

Der Erwerb und der Verkauf einer Waffe müssen nun innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Zum Führen von „scharfen“ Waffen (außer auf dem direkten Weg zum Schießstand und zurück) benötigt man einen Waffenschein, für den der Antragsteller aber wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet sein muss. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb des eigenen Grundstücks benötigt man mit dem neuen Waffengesetz ab 01.04.2003 ebenfalls einen „Kleinen Waffenschein“. Im Gegensatz zum „normalen“ Waffenschein für „scharfe“ Waffen wird der Kleine Waffenschein unbefristet und ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe oder Gebiete erteilt. Aber auch mit dem Kleinen Waffenschein dürfen erlaubnisfreie Schusswaffen nicht bei öffentlichen Veranstaltungen

(z. B. Konzerte, Sportveranstaltungen, Demonstrationen) geführt werden. Der Umgang mit Waffen und Munition ist ab 01.04.2003 nur noch erwachsenen Personen erlaubt. Dies gilt auch für erlaubnisfreie Schusswaffen und den Transport dieser Waffen zur Schießstätte und zurück zum Wohnhaus.

Das Landratsamt Aichach-Friedberg ist für das Waffenrecht im Bereich der Gemeinde Kissing zuständig.

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Fax: 08233/7907-125
E-Mail: ewo@kissing.de

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Dienstag07:15 – 12:00 Uhr
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Donnerstag07:15 – 12:00 Uhr
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