Kirchenaustritt
Ihren Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, erklären Sie mündlich durch persönliche Vorsprache am Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes.
Sie können Ihren Austritt auch schriftlich bei einem Notar in Deutschland erklären.
Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder eine E-Mail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden.
Der Kirchenaustritt eines Kindes ist altersabhängig. Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Kind seinen Austritt selbst erklären. Ist Ihr Kind unter 14 Jahre, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Der Übertritt von einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, zu einer anderen Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft ist als Austritt und als Eintritt zu behandeln. Der Austritt erfolgt auch hier durch mündliche Erklärung beim Standesamt oder durch schriftliche Erklärung bei einem Notar in Deutschland. Der Eintritt in die neue Gemeinschaft richtet sich nach deren Satzung.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) als Identitätsnachweis.
Fristen/Dauer
Der auf dem Standesamt mündlich erklärte Austritt wird mit dem Tag der Erklärung wirksam; der vor einem Notar in Deutschland schriftlich erklärte Austritt mit Zugang beim Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam wird.
Wichtige Hinweise
Bei Abgabe Ihrer Austrittserklärung sind folgende Angaben erforderlich:
Taufort (freiwillige Angabe)
Von Ihrer Austrittserklärung erhalten Sie eine beglaubigte Abschrift.
Gebühren
35,00 € für jede Einzelperson
Zahlungshinweise:
Akzeptiert werden Zahlungen in bar und mit EC-Karte. Kredit- und Geldkarten werden nicht akzeptiert.
Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Standesamtswesen
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-562
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: standesamt@kissing.de
telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag
07:15 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Terminvereinbarung keine Beratung, sondern lediglich die Annahme von Unterlagen, erfolgen kann. Wir empfehlen Ihnen daher, vorher zwingend einen Termin zu vereinbaren.