Personalausweis
Jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sofern er sich nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann. Der Personalausweis dient grundsätzlich zum Gebrauch im Inland und ist das geeignete Dokument für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und zur Legitimation bei Behörden. Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift (ab 10 Jahre) notwendig ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen.
Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen, der dann von der Ausgabestelle ungültig gemacht oder eingezogen wird.
Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen. Wohnortänderungen werden sofort eingetragen. Falls Sie in dringenden Fällen sofort einen Ausweis brauchen und dies glaubhaft darlegen können, erstellt Ihnen Ihre Meldebehörde einen vorläufigen Personalausweis.
Seit 2. August 2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken ab 6 Jahren zwingend erforderlich.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder. Diese können Sie auf der Webseite des auswärtigen Amtes abrufen.
Sperrhotline seit 01. Januar 2014: 116 116
Erforderliche Unterlagen
- Ein aktuelles, biometrisches Passbild (35mm x 45mm, Hochformat, Gesichtshöhe ca. 70-80% des Bildes, gute Qualität, Hintergrund einfarbig, hell und ohne Muster, Kopf muss mittig und gerade ausgerichtet sein, Augen geöffnet mit Blickrichtung in die Kamera, neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund, Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen)
- Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass oder Kinderausweis
- Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder (nur bei erstmaliger Beantragung bei der Gemeinde Kissing).
- Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch (nur bei erstmaliger Beantragung bei der Gemeind Kissing)
- ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis oder Ihre Einbürgerungsurkunde
Formulare
Online-Dienste
Gebühren
Für die Ausstellung eines Personalausweises wird eine Gebühr von
22,80 € bei Antragstellern unter 24 Jahren und 37,00 € bei Antragstellern ab 24 Jahren erhoben.
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist ebenso mit 10,00 € gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden sind bereits bei Antragstellung zu entrichten.
Folgende Leistungen sind gebührenfrei
- nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
- Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen),
diese können Sie aber auch bequem über die AusweisApp freischalten. - Änderung der Anschrift bei Umzügen
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Einwohnermeldeamt
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-126
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: ewo@kissing.de
Öffnungszeiten: | |
Montag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr |
Dienstag | 07:15 – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 07:15 – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Freitag | 07:15 – 12:00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren.
Nutzen Sie die Online-Terminbuchung für das Einwohnermeldeamt und Passamt.