Fischereischeine

Der Fischereischein befugt seinen Besitzer zum Fischen in ganz Deutschland. Die Voraussetzungen dazu sind je nach Art und Umfang unterschiedlich. 

Fischereischein auf Lebenszeit

Bestandene Fischerprüfung oder nachweislich von 1961 bis 1970 befugt gefischt und bis 31.12.1998 mindestens einen Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung erworben! Mindestalter 14 Jahre

In Bayern erteilte Fischereischeine, deren Geltungsdauer nach bisherigem Recht am 01.01.1999 noch nicht abgelaufen war, behalten ihre Gültigkeit nach Maßgabe der früheren Vorschriften. Solche Fischereischeine können aber nicht mehr verlängert werden.

Jugendfischereischein

Mindestalter 10 Jahre. Der Jugendfischereischein gilt vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Jahresfischereischein

a)  Volljährige Person ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung oder einer gleichgestellten Prüfung. (Die tatsächliche Gültigkeit des Jahresfischereischeins beschränkt sich auf höchstens drei von der antragstellenden Person zu nennende Monate.)

b)  Mitglieder der US-Streitkräfte, die von diesen Streitkräften für ihre Mitglieder durchgeführte Fischerprüfung bestanden und in Deutschland einen Wohnsitz haben. (Jahresfischereischeine für diese Personen gelten mit Wirkung vom Ausstellungstag für ein Jahr.)

Erforderliche Unterlagen

Die vorgenannten Fischereischeine werden von der Verwaltungsgemeinschaft Mering auf Antrag ausgestellt. Die Antragsformulare sind auf Zimmer Nr. 7a erhältlich. An Unterlagen sind vorzulegen:

Für die Beantragung

eines Fischereischeines auf Lebenszeit

  • Prüfungszeugnis (falls kein Prüfungszeugnis vorhanden, alten Fischereischein)
  • Passfoto, ca. 35 x 45 mm
  • Personalausweis / Reisepass

eines Jugendfischereischeines

  • Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
  • Passfoto, ca. 35 x 45 mm 

eines Jahresfischereischeines

  • Personalausweis / Reisepass
  • Passfoto, ca. 35 x 45 mm (bei Neuausstellung)
  • Jahresfischereischein, (bei Verlängerung) 

Gebühren

Fischereischein auf Lebenszeit mit Fischereiabgabe auf Lebenszeit:

Alter

Gebühr

F.-Abgabe

Gesamt

14 - 22 Jahre

35,00 €

300,00 €

335,00 €

23 - 27 Jahre

35,00 €

288,00 €

323,00 €

28 - 32 Jahre

35,00 €

256,00 €

291,00 €

33 - 37 Jahre

35,00 €

224,00 €

259,00 €

38 - 42 Jahre

35,00 €

192,00 €

227,00 €

43 - 47 Jahre

35,00 €

160,00 €

195,00 €

48 - 52 Jahre

35,00 €

128,00 €

163,00 €

53 - 57 Jahre

35,00 €

96,00 €

131,00 €

58 - 62 Jahre

35,00 €

64,00 €

99,00 €

63 - 67 Jahre

35,00 €

32,00 €

67,00 €

ab 68 Jahre

35,00 €

0,00 €

35,00 €

  

Fischereischein auf Lebenszeit mit Fischereiabgabe für fünf Jahre:

Ausstellungsart / Alter

Gebühr

F.-Abgabe

Gesamt

Neuausstellung

35,00 €

40,00 €

75,00 €

Gültigmachung

5,00 €

40,00 €

45,00 €

unter 18 Jahre

35,00 €

20,00 €

55,00 €

in Ausb. z. Fischerwirt

35,00 €

20,00 €

55,00 €

  

Jugendfischereischein:

Alter

Gebühr

F.-Abgabe

Gesamt

10 - 18 Jahre

5,00 €

10,00 €

15,00 €

15 - 18 Jahre

5,00 €

7,50 €

12,50 €

16 - 18 Jahre

5,00 €

5,00 €

10,00 €

17 - 18 Jahre

5,00 €

2,50 €

7,50 €

 

Jahresfischereischein:

Ausstellungsart

Gebühr

F.-Abgabe

Gesamt

Touristen

7,50 €

15,00 €

22,50 €

US-Angehörige

7,50 €

15,00 €

22,50 €

 

Formulare

Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Einwohnermeldeamt
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-126
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: ewo@kissing.de

Öffnungszeiten:
Montag07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag07:15 – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag07:15 – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag07:15 – 12:00 Uhr
 

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren.

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