Namenserklärung
Für folgende Namenserklärungen ist das Standesamt Kissing zuständig:
- Ist die Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst, haben Sie die Möglichkeit, Ihren vor der Ehe geführten Namen oder Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen.
- Nachdem Ihr Kind bereits einen Geburtsnamen führt, ist eine Änderung nur unter gesetzlich festgelegten Umständen und Voraussetzungen möglich. Eine Namensänderung des Geburtsnamens ist zum Beispiel noch möglich, wenn Sie später heiraten oder nachträglich die gemeinsame Sorge erklären.
- Wenn Ihr Name dem deutschen Recht unterliegt und Sie mehrere Vornamen haben, können Sie die Reihenfolge der Vornamen sortieren. Sie können keinen Namen streichen und keinen hinzufügen.
- Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und möchte eine Angleichungserklärung für meinen Namen abgeben.
- Sie möchten einen Geschlechtseintrag oder Ihre Vornamen nach
§ 45 b PStG oder Transsexuellenrecht ändern.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Unter Umständen sind weitere Unterlagen erforderlich, bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu uns auf.
Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Standesamtswesen
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-562
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: standesamt@kissing.de
telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag
07:15 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Terminvereinbarung keine Beratung, sondern lediglich die Annahme von Unterlagen, erfolgen kann. Wir empfehlen Ihnen daher, vorher zwingend einen Termin zu vereinbaren.