Sozialwohnungen

Für den Bezug einer Sozialwohnung ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich. Diese erhalten Sie, zusammen mit einer Liste von Vermietern beim zuständigen Sachgebiet Soziale Leistungen / SG 22 des Landratsamtes Aichach-Friedberg.

Grundsätzlich kann ein solcher Wohnberechtigungsschein entweder für eine konkrete Wohnung oder allgemein für Wohnungen bestimmter Größen ausgestellt werden. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung; nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Aichach-Friedberg.

Aufgrund der momentanen Wohnungsmarktsituation müssen Sie mit längeren Wartezeiten rechnen. 

Fristen, Bearbeitungsdauer

Die ausgefüllten Anträge mit den dazu gehörigen Unterlagen werden von uns zuständigkeitshalber an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet. Die Sachbearbeitung erfolgt mit Ausnahme der Stadt Friedberg dort. Der Wohnberechtigungsschein kann dort abgeholt werden oder er wird von dort an den Antragsteller versandt. Die Bearbeitungszeit beträgt, sofern die Unterlagen vollständig eingereicht wurden, in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Gebühren

Für die Ausstellung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheines werden folgende Gebühren erhoben:

  • 15,00 € Bürgergeldempfänger
  • 20,00 € für alle anderen Antragsteller

Formular

Hinweißblatt