Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Kissing für das Haushaltsjahr 2026
I.
Bekanntmachung
Haushaltssatzung
der
G e m e i n d e K i s s i n g
(Landkreis Aichach-Friedberg)
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Kissing folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 33.060.600 EUR
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.405.300 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Aus den Vorjahren stehen noch Kreditermächtigungen i. H. v. 9.984.000 EUR zur Verfügung.
Geplante Inanspruchnahme 2026: 7.260.000 EUR
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 850.000 EUR festgesetzt.
§ 4
(entfällt - siehe nachrichtliche Angaben am Ende der Satzung)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Kissing, den 22.07.2026
Gemeinde Kissing
gez.
Gürtner
Erster Bürgermeister
Nachrichtliche Angaben, siehe § 4 dieser Haushaltssatzung:
(Grundsteuer (A): 400 v. H., Grundsteuer (B): 400 v. H., Gewerbesteuer: 380 v. H.)
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 05.12.2024 in einer Hebesatz-Satzung festgesetzt. Auf die Satzung vom 17.01.2025 wird hiermit verwiesen.
II.
Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat als Rechtaufsichtsbehörde Haushaltssatzung und Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt. Mit Schreiben vom 22.07.2026 (Az.: 027-9/2) wurde die nach Art. 67 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) erforderliche Genehmigung zum Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erteilt.
III.
Die Haushaltssatzung mitsamt Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO in der Gemeindeverwaltung Kissing, Pestalozzistr. 5, 86438 Kissing (Finanzverwaltung, Zimmer-Nr. 32) während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig wird die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen auf der Internetseite der Gemeinde Kissing (www.kissing.de) im „Ratsinformationssystem“ unter „Archiv“ öffentlich zugänglich gemacht.




