Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der fingierten Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ 

Mit Bescheinigung vom 03.06.2025 (Az.: 6100-2) hat das Landratsamt Aichach-Friedberg die fingierte Genehmigung für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“, das Grundstück Flur Nr. 3502/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 3418 und 3418/3 („Am Silberpark“), jeweils Gemarkung Kissing, zwischen der Meringer Straße (B2) und der Bahnlinie Augsburg - München am nördlichen Rand der Ortslage Kissing betreffend, in der Fassung vom 20.02.2025 erteilt.

Umgriff der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder-Gewerbegebiet Am Silberpark“
Umgriff der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder-/Gewerbegebiet Am Silberpark“ (ohne Maßstab)

Die Erteilung der fingierten Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ wirksam.

Jedermann kann die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begrün-dung mit Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 20.02.2025 sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, in 86438 Kissing, während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Darüber hinaus können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Kissing hier eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be-gründen soll, ist darzulegen.