Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von Straßen und Wegen

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2024 werden die nachstehend aufgeführten Ortsstraßen „Hauptstraße“ und „Petersberg“ zum 01.10.2024 gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wie in den beiliegenden Lageplänen orange gekennzeichneten Flächen mit den korrigierten Längenangaben in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen wie folgt aufgenommen:

 StraßennameAnfangspunkt  EndpunktStraßenklasseWidmungs-beschränkung 

Petersberg   Fl.Nr. 1/77

 

Einmündung in die Ottmaringer  Straße, Fl.Nr. 1/15Petersberg, beschränkt-öffentl. Gehweg, Fl.Nr. 1/76

Ortsstraße

L = 19 m

keine

Petersberg Fl.Nr. 1/16

 

Petersberg, beschränkt-öffentl. Gehweg, Fl.Nr, 1/76Einmündung in den Petersberg, Ortsstraße, Fl.Nr. 1/23

Ortsstraße

L = 114 m

keine
Petersberg Fl.Nr. 1/23Einmündung in die Ottmaringer Straße, Fl.Nr. 1/15Einmündung in die Kreisstraße AiC 12, Bachernstraße Fl.Nr. 1/22

Ortstraße

L = 327 m

keine
Hauptstraße, Fl.Nr. 1/25Einmündung in die Kreisstraße AIC 12, Hauptstraße, Fl.Nr. 1/24Hörmannsberger Weg, beschränkt-öffentl. Gehweg, Fl.Nr. 1/54

Ortsstraße

L = 48 m

Keine
Hörmannsberger Weg, Fl.Nr. 1/54Einmündung in die Hauptstraße   Fl.Nr. 1/25Einmündung in die Hörmannsberger Straße, Fl.Nr. 1/5

Beschränkt-öffentlicher Weg

L = 35 m

Gehweg

Diese Verfügung wird zum 01.10.2024 wirksam.

Diese Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten bei der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, Erdgeschoss, Zimmer 13 am Dienstag und Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingesehen werden.